Privatpreise

Nach Abschluss einer Behandlungsserie bekommen Sie von mir eine Rechnung über die erfolgten Leistungen. Anschließend reichen Sie diese und das Rezept bei Ihrer privaten Krankenkasse ein. Bitte beachten Sie, dass ich nicht wissen kann, welche Vereinbarungen über die Kostenerstattung Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse vereinbart haben.

Im Heilmittelbereich gibt es keine allgemein verbindliche Gebührenordnung, daher können beziehungsweise müssen die Leistungserbringer und die Privatpatienten Preise frei vereinbaren. Mit der ersten Behandlung muss eine entsprechende Honorarvereinbarung zwischen der Praxis und dem Privatpatienten unterzeichnet werden, aus der die aktuell geltenden Vergütungen hervorgehen.