Rezeptgebühr

Wenn Sie als Patient gesetzlich krankenversichert sind, fällt der Eigenanteil der Behandlungskosten der verordneten Therapie an. Dieser setzt sich zusammen aus 10 € pro Rezept (dabei spielt es keine Rolle, was verordnet wurde) und 10 % der Therapiekosten. Die Kosten der Zuzahlungen variieren abhängig von der Art der veordneten Therapie. Wir sind seitens der Krankenkassen verpflichtet, den Eigenanteil zu kassieren.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Für Sie als Patient besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen, beispielsweise bei zu geringem Einkommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.